Bis heute seien im Kanton St. Gallen 7800 Hektaren ökologische Ausgleichsflächen geschaffen worden, begünstigt durch übermässige finanzielle Förderung.
Für die Gewässerraumausscheidung seien im Kanton rund 1400 Hetaren vorgesehen. Im Hinblick darauf wollen Peter Kuster und seine Mitinterpellanten Karl Schweizer (SVP, Degersheim) und Rolf Huber (FDP, Oberriet) von der Regierung wissen,
- ob der Grundeigentümer berechtigt ist, den Gewässerraum selbst zu bestimmen.
- ob es Unterschiede gibt, wenn es sich beim Eigentümer um eine Privatperson oder um den Kanton St. Gallen handelt – so, wie es beispielsweise beim Rhein der Fall ist.
- ob bisherige ökologische Ausgleichsflächen wieder der Lebensmittelproduktion zugeführt werden können.
- ob Flächen, die dem Gewässerraum zugeteilt werden, durch Auflösung bisheriger Augleichsflächen kompensiert werden können.